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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09   

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https://dejure.org/2010,44999
OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,44999)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,44999)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 5 NC 101.09 (https://dejure.org/2010,44999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
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  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 KapVO BE, § 11 KapVO BE, § 14 KapVO BE, § 16 KapVO BE, § 5 Abs 1 LVerpflV BE
    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Deputat befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dauer der Befristung; (keine) Überprüfung der Arbeitsverträge; Deputatsreduzierungen; Vorsitzender der Promotionskommission; Studienrätin im ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 KapVO BE, § 11 KapVO BE, § 14 KapVO BE, § 16 KapVO BE, § 5 Abs 1 LVerpflV BE, § 9 Abs 4 LVerpflV BE
    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2009/10; Studienanfänger; Deputat befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter; Dauer der Befristung; (keine) Überprüfung der Arbeitsverträge; Deputatsreduzierungen; Vorsitzender der Promotionskommission; Studienrätin im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09
    Nicht ohne Grund hatte der Senat deshalb bereits in seinem das Sommersemester 2009 betreffenden, der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Beschluss vom 20. November 2009 - OVG 5 NC 72.09 - (BA S. 7/ juris Rn. 10) darauf hingewiesen, dass es einer Befassung mit den Vorschriften des - nebenbei bemerkt allein arbeitsrechtliche Wirkung entfaltenden - Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nicht bedarf, solange die sich aus kapazitätsrechtlicher Sicht aufdrängenden Frage, aus welchen Gründen eine eventuelle Überschreitung der zulässigen Befristungsdauer zwangsläufig zum Ansatz eines Lehrdeputats von 8 LVS für die betroffenen Qualifikationsstellen führen sollte, nicht beantwortet wird.

    Rechtsgrundlage der Lehrverpflichtungsermäßigung für den Vorsitzenden der Promotionskommission ist § 9 Abs. 4 LVVO (vgl. Genehmigungsbescheid vom 2. August 2007, Anlage 6 des Kapazitätsberichts; vgl. den - wie erwähnt - der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin bekannten Senatsbeschluss vom 20. November 2009, a.a.O., BA S. 7/ juris Rn. 12).

    Die seit Jahren von Antragstellerseite problematisierte und vom Senat in ständiger Rechtsprechung gebilligte Lehrverpflichtungsermäßigung für Frau Dr. H... beruht auf § 5 Abs. 1 Satz 3 LVVO (vgl. Genehmigungsbescheid vom 18. Mai 2009, Anlage 8 des Kapazitätsberichts; vgl. auch hierzu den Beschluss vom 20. November 2009, a.a.O., BA S. 8/ juris Rn. 13, mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats seit dem Studienjahr 2002/03).

    Rechtsgrundlage für die Freistellung der nebenberuflichen Frauenbeauftragten ist, wie ebenfalls bereits entschieden, § 9 Abs. 1 Satz 2 LVVO in Verbindung mit § 59 Abs. 10 Satz 1 BerlHG (vgl. Bescheid vom 2. September 2009, Anlage 7 des Kapazitätsberichts; vgl. Beschluss vom 20. November 2009, a.a.O., BA S. 8/ juris Rn. 14).

    Der Senat hat in dem bereits mehrfach zitierten Beschluss vom 20. November 2009 (a.a.O., BA S. 9/ juris Rn. 16) darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, die dezidierten und durch Fundstellen für die maßgeblichen Studien- und Zulassungsordnungen der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) belegten Angaben sowohl der Antragsgegnerin im Kapazitätsbericht als auch des Verwaltungsgerichts in dem angegriffenen Beschluss mit bloßen Mutmaßungen in Frage zu stellen, für die es entweder keine Anhaltspunkte gibt oder die sich anhand allgemein zugänglicher Informationen wie Vorlesungsverzeichnissen, im Internet veröffentlichten Informationen über Studium und Lehre einschließlich Lehrpersonal und ähnlichem innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist ohne weiteres hätten klären lassen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 5 NC 22.09

    FU/Tiermedizin; WS 2008/09; Studienanfänger; Wahrnehmung von Aufgaben in der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2010 - 5 NC 101.09
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 5 NC 22.09 - (Tiermedizin WS 2008/09, juris Rn. 4) ausgeführt hat, mag die Erwägung, den pauschalen Krankenversorgungsabzug bei solchen Stellen, deren Inhabern bereits im Rahmen des Dienstrechts wegen der Wahrnehmung bestimmter Funktionen oder Aufgaben bereits eine Verminderung oder Ermäßigung ihres Lehrdeputats gewährt worden ist, gesondert zu berechnen, auf den ersten Blick plausibel erscheinen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2012 - 5 NC 2.12

    FU/Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; Studienanfänger; Beschwerde;

    Dass die für diese Aufgaben gewährte Reduzierung der Lehrverpflichtung um 4 LVS gerechtfertigt ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. nur Beschlüsse vom 9. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 - [Tiermedizin, Wintersemester2009/10], juris Rn. 5, sowie vom 20. November 2009, a.a.O., juris Rn. 13 mit Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats seit dem Studienjahr 2002/03).
  • VG Berlin, 08.09.2017 - 30 L 220.16

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie

    Die Kammer stellt hierbei mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 9. Juli 2010, - OVG 5 NC 101.09 -) für den Bachelorstudiengang die Bestandszahlen von sechs Semestern bis zum Beginn des Berechnungszeitraums, also bis einschließlich Wintersemester 2015/16 ein.
  • VG Leipzig, 12.12.2012 - NC 2 L 301/12

    Möglichkeit einer Stellenstreichung durch eine Hochschule i.R.d. ihr zustehenden

    Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Verfahren im weiteren die Frage, ob - wie in der obigen Berechnung von der Antragsgegnerin zugrunde gelegt - bei der Berechnung des Krankenversorgungsabzugs Deputatsminderungen des in der Krankenversorgung tätigen Lehrpersonals zu berücksichtigen sind und diese Vorgehensweise überhaupt mit § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KapVO vereinbar sein kann, der allein auf die Zahl der Stellen und damit das abstrakte Stellenprinzip abstellt (siehe hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 97.09 - Rn 10 ff., Beschl. v. 9.7.2010 - OVG 5 NC 101.09 - Rn 6, [...]).
  • VG Leipzig, 08.12.2014 - NC 2 L 629/14

    Berücksichtigung von Kapazitäten bei einer vorläufigen Zulassung zum Studium der

    Keiner Entscheidung bedarf im vorliegenden Verfahren im weiteren die Frage, ob - wie in der obigen Berechnung von der Antragsgegnerin zugrunde gelegt - bei der Berechnung des Krankenversorgungsabzugs Deputatsminderungen des in der Krankenversorgung tätigen Lehrpersonals zu berücksichtigen sind und diese Vorgehensweise überhaupt mit § 9 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KapVO vereinbar sein kann, der allein auf die Zahl der Stellen und damit das abstrakte Stellenprinzip abstellt (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 7.7.2011, a.a.O., OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.7.2010 - OVG 5 NC 97.09 - Rn. 10 ff., Beschl. v. 9.7.2010 - OVG 5 NC 101.09 - Rn. 6, ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2015 - 5 NC 11.15

    Zulassung zum Studium Veterinärmedizin (Tiermedizin) an der Freien Universität

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es ausreichend, auf sechs Erhebungssemester abzustellen (vgl. Beschluss vom 9. Juli 2010 - OVG 5 NC 101.09 -, juris Rn. 11; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 3 Nc 82.08 -, juris Rn. 103).
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